Wenn es brennt !

Wie verhalte ich mich im Notfall ?

Feuerwehrnotruf 122

  • Oberstes Gebot: Ruhe bewahren

  • Die Feuerwehr alarmieren, wobei Sie verständlich melden sollten, wo, was und in welchem Umfang es brennt.

  • Geben Sie Orts- oder Stadtteil, Straße, Hausnummer, Name und Rufnummer an.

  • Oder benutzen Sie einen Feuermelder und bleiben Sie möglichst bis zum Eintreffen der Feuerwehr dort.

Verhalten bis zum Eintreffen der Feuerwehr

  • Verständigen Sie gefährdete Personen und bringen Sie diese, wenn nötig, in Sicherheit.

  • Auf keinen Fall Aufzüge benutzen. Aufzüge sind bei Bränden Todesfallen.

  • Versuchen Sie den Brand mit vorhandenen Löschgeräten zu bekämpfen, aber nur, wenn keine Gefahr für das eigene Leben besteht.

  • Entfernen Sie brennbare Gegenstände aus der Nähe des Brandherdes.

  • Halten Sie Türen und Fenster geschlossen, damit sich Rauch und Feuer nicht ausbreiten.

  • Halten Sie Schlüssel für alle Räume für die Feuerwehr bereit.

  • Geben Sie dem Einsatzleiter der Feuerwehr Auskunft über die Lage des Brandes und über vermisste oder gefährdete Personen.

  • Folgen Sie den Anordnungen der Feuerwehr!

Brandschutz im Haus

  • Türen haben nicht nur Sicht- und Schallschutzfunktion, sondern auch Brandschutzfunktion. Geschlossene Türen halten im Brandfall nicht nur Flammen und Hitze zurück, sie sind auch Schutz vor Rauch und Qualm. Rauch ist bei Bränden die Hauptgefahr, da er zu Vergiftungen führt. Außerdem kann in einem verrauchten Raum die Orientierung verloren gehen, selbst wenn dieser vertraut ist.

  • Normales Glas springt im Brandfall oder fällt aus dem Rahmen. So können Hitze und Rauch den wichtigsten Fluchtweg unbegehbar machen. Türblätter aus Holz oder mit einer Brandschutzverglasung beugen dem vor, als Notlösung ist auch die Anbringung einer Spanplatte von einem Zentimeter Stärke auf der Rückseite der Verglasung ausreichend.

  • Türen zu Heizräumen oder Tiefgaragen sind häufig feuerhemmend konstruiert und müssen von selbst zufallen. Diese dürfen nicht unterkeilt oder festgebunden werden.

  • Notausgänge dürfen nicht verschlossen werden.

  • Der Treppenraum soll auf ganzer Breite begehbar sein. Abgestellte Möbel oder Gerümpel sind im Ernstfall ein gefährliches Hindernis.

  • Nach geltendem Baurecht muss jedes Gebäude zwei voneinander unabhängige Rettungswege haben.         Erster Rettungsweg muss immer der Treppenraum sein, der zweite kann ein Wohnungsfenster sein. Achten Sie darauf, dass Fenster immer leicht zu öffnen sind. Bei vergitterten Fenstern sollte das Gitter von innen zu öffnen sein.

  • In Hochhäusern und Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen sind entweder zwei separate Treppenräume oder ein Sicherheitstreppenraum vorhanden. Benutze Sie nie den Fahrstuhl als Fluchtweg. Ein verrauchter Fahrstuhl kann zur tödlichen Falle werden.

  • Rauchmelder für den häuslichen Bereich sind leicht zu montieren. Diese batteriebetriebenen Geräte reagieren auf Rauchpartikel in der Luft mit einem akustischen Warnsignal.

  • In Treppenhäusern muss das oberste Fenster leicht zu öffnen sein. Im Brandfall dient es als Rauchabzug.

Raucher aufgepaßt!

 

Rauchen Sie Ihre Betthupferl - Zigarette nicht im Sessel oder Bett, insbesondere nach reichlichem Alkoholgenuss.

  • Drücken Sie Ihre Zigarette im Aschenbecher sorgfältig aus und denken Sie daran, dass heiße Zigarettenglut im Mülleimer nichts zu suchen hat .
  • Wenn ein Aschenbecher zur Verfügung stehen, benutzen Sie diese bitte auch.
  • Rauchen Sie nicht während des Umgangs mit leicht entzündlichen Flüssigkeiten.
  • Halten Sie sich stets an Rauchverbote, zum Beispiel an Tankstellen, in Lagerräumen, Labors, Arbeitsstätten, Geschäftshäusern und Theatern.
  • Denken Sie an das Rauchverbot im Wald.
  • Verzichten Sie nach Möglichkeit auf die Zigarette beim Autofahren. Wenn Sie trotzdem rauchen, dann seien Sie besonders vorsichtig und drücken Sie die Kippe im Aschenbecher gut aus. Eine heruntergefallene oder unachtsam weggeworfene Zigarette führt nicht selten zum Verkehrsunfall.

Feuerwehr nicht behindern!

Niemand denkt gerne daran, dass es in seinem Haus oder in seiner Straße einmal brennen könnte. Dennoch sollte man sich im Alltag so verhalten, dass die Arbeit der Feuerwehr nicht unnötig behindert wird.

  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug immer so ab, dass eine Mindestdurchfahrbreite von drei Metern verbleibt. Bedenken Sie beim Parken in Kurven, dass Feuerwehrfahrzeuge einen größeren Kurvenradius besitzen als PKW.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug nie in Bereichen ab, die als Brandschutzzone, Feuerwehrzufahrt oder Feuerwehraufstellfläche gekennzeichnet sind.
  • In verkehrsberuhigten Zonen sind häufig Sperrvorrichtungen wie Ketten, Sperrpfosten oder Sperrbalken angebracht. Diese sind unbedingt freizuhalten. Die Feuerwehr besitzt Schlüssel, um die Sperren zu öffnen, doch wenn diese zugeparkt sind, müssen zeitraubende Umwege gefahren werden, oder Fahrzeuge entfernt werden.
  • Die Feuerwehr kann nicht jedes Gebäude direkt anfahren, einige liegen etwas entfernt von öffentlichen Verkehrsflächen. Um diese Gebäude zu erreichen, müssen erst längere Strecken zu Fuß mit schwerem Einsatzgerät zurückgelegt werden. Beachten Sie bitte, dass diese Zugänge eine Breite von 1,25m und Türbreiten von einem Meter haben müssen. Benutzen Sie diese Wege bitte nicht als Abstellflächen.
  • In Hinterhöfen oder an Gebäuden, wo die Drehleiter nicht eingesetzt werden kann, muss die Feuerwehr tragbare Leitern verwenden. Für Wohngebäude mit über acht Metern Fensterbrüstungshöhe müssen daher im Hof oder Garten Flächen vorhanden sein, wo tragbare Leitern ungehindert aufgestellt werden können.